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7.3 Ich mache meine Umsatzsteuervoranmeldung zum ersten Mal selbst, was muss ich beachten?

Falls Sie sich neu selbständig gemacht haben, sollten Sie mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen und die Randbedingungen klären (s. 7.1 Bin ich umsatzsteuerpflichtig? und 7.2 Wie oft muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen?). Sofern Sie schon länger umsatzsteuerpflichtig sind, bisher aber Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen z.B. durch ein Buchhaltungsbüro eingereicht wurden, müssen Sie für den Wechsel keine besonderen Vorgaben beachten. Eine Mitteilung an das Finanzamt, dass Sie die UStVA jetzt selbst machen, ist nicht erforderlich.

Sie müssen nur sicherstellen, dass alle Umsatzsteuervoranmeldungen rechtzeitig eingereicht werden. Termin ist normalerweise der 10. des Folgemonats zum Voranmeldungszeitraums, also im Falle der monatlichen Voranmeldung z.B. am 10. September für den August, im Falle der vierteljährlichen Voranmeldung am 10. Oktober für das dritte Quartal. Diese Fristen verlängern sich um jeweils einen Monat, wenn man mit dem Finanzamt Dauerfristverlängerung vereinbart.

Zur Anmeldung der Umsatzsteuervoranmeldung tragen Sie unter "Einstellungen -> Einstellungen" im Bereich "ELSTER" Ihre Steuernummer und Adresse ein. Nach Erfassung der Buchungen für den Voranmeldungszeitraum können Sie dann unter "ELSTER -> Umsatzsteuervoranmeldung" die Voranmeldung online ans Finanzamt schicken. Hierfür benötigen Sie noch eine elektronische Signatur, s. 8.1 Was ist die elektronische Signatur und wofür wird sie benötigt?.

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