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6.22 Wie buche ich Einnahmen bzw. Ausgaben, die unter §13b UStG fallen (z.B. für Bauleistungen)?

Bei bestimmten Leistungen, z.B. Bauleistungen durch Subunternehmer, kehrt sich die Umsatzsteuerschuld nach §13b UStG um, d.h. die Umsatzsteuerschuld entsteht beim Auftraggeber.

Als Auftragnehmer dürfen Sie auf Ihrer Rechnung dann keine Umsatzsteuer ausweisen. Statt dessen müssen Sie darauf hinweisen, dass der Empfänger die Umsatzsteuer schuldet. In der Buchhaltung werden diese Einnahmen auf dem Konto "Erlöse aus Leistungen nach § 13b UStG" erfasst. Der Betrag wird dann in der Umsatzsteuervoranmeldung/-erklärung deklariert, es fällt aber beim Auftragnehmer keine Umsatzsteuer an.

Als Auftraggeber müssen Sie die Umsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung/-erklärung deklarieren. Der Betrag wird normalerweise direkt als Vorsteuer wieder abgezogen, so dass er nicht zu bezahlen ist. Die korrekte Deklaration erledigt buchhaltung-mühelos.de automatisch für Sie. Verwenden Sie das Buchungskonto "Bauleistungen 19% Vorst., 19% USt".

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