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Häufige Fragen

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Hilfethemen:

2.4 Auf meinem Bankkonto habe ich sowohl private als auch geschäftliche Buchungen, wie erfasse ich das?

Sie haben grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten:

Sollten Sie auf Ihrem Konto häufig geschäftliche Buchungen haben, empfehlen wir, es mit privaten und geschäftlichen Buchungen in der Buchhaltung zu führen. Auf diese Weise können Sie jederzeit den Kontostand des Bankkontos mit der Buchhaltung vergleichen und so mögliche Fehler frühzeitig erkennen.

Legen Sie ggf. unter "Einstellungen -> Buchungskontenverwaltung" das Bankkonto als Kopie des Standardkontos "Bank" an (siehe 2.7 Wie verwalte ich mehrere Bankkonten?). Dann erfassen Sie den Kontostand zu Beginn der Buchführung unter dem Menüpunkt "Einstellungen -> Kontostände Finanzkonten". Ab diesem Zeitpunkt erfassen Sie alle Kontobewegungen auf diesem Bankkonto in buchhaltung-mühelos.de. Private Buchungen (auch private Bargeldabhebungen) werden dabei als "Privatentnahme" bzw. "Privateinlage" gebucht. Als Buchungstext genügt das Stichwort "privat", Details sind nicht erforderlich.

Sie können unter "Auswertungen -> Kontenblätter" jederzeit Ihre Kontoauszüge mit der Buchhaltung vergleichen (vgl. 3.12 Wie kann ich meine Buchhaltung mit meinem Bankkonto abgleichen?). Darüber hinaus wird auf den Buchungsformularen in der Zeile "Finanzkonto" der Kontostand eingeblendet, sobald Sie ein Finanzkonto und ein Buchungsdatum gewählt haben. Sie können also direkt beim Erfassen der Buchungen den Kontostand vergleichen.

Sollten Sie nur gelegentlich geschäftliche Buchungen auf Ihrem Konto haben, haben Sie zweitens die Möglichkeit, diese unter dem virtuellen Finanzkonto "Privat" zu buchen (siehe 2.6 Was ist das Finanzkonto "Privat"?).

Der Vollständigkeit halber gibt es noch die dritte Möglichkeit, nur die geschäftlichen Buchungen auf dem Finanzkonto "Bank" (bzw. einer Kopie dieses Kontos) zu erfassen, die privaten aber nicht. Dies würde dazu führen, dass der Saldo dieses Finanzkontos nicht mit den Kontoauszügen übereinstimmt, daher empfehlen wir dies nur in Ausnahmefällen.

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