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Häufige Fragen

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5.8 Kann ich ältere Anlagegüter, die sich noch in der Abschreibung befinden, auch rückwirkend erfassen?

Falls Sie bereits ältere, teilweise abgeschriebene Anlagegüter in buchhaltung-mühelos.de übernehmen wollen, buchen Sie sie einfach zum ursprünglichen Anschaffungsdatum mit dem damaligen Anschaffungspreis (ggf. umgerechnet in EURO) und der entsprechenden Abschreibungsdauer ein. Danach wird das Anlagegut im Anlagenverzeichnis und in der Einnahmenüberschussrechnung berücksichtigt. Beachten Sie: die Umsatzsteuer wird nur dann mit abgeschrieben, wenn sie nicht bereits zur Anschaffung in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht wurde – normalerweise buchen Sie also den Nettopreis.

Aktuell wird nur lineare Abschreibung unterstützt. Sollten Sie noch Anlagegüter mit degressiver Abschreibung haben, wenden Sie sich bitte an den Support.

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